Mindestalter

Klasse Ausbildungsbeginn Anmeldung bei der Fahrschule frühestens Ablegen der Theorieprüfung frühestens Ablegen der Fahrprüfung frühestens Ausstellung des Führerscheins frühestens
Mopedausweis mit 14 Jahren & 10 Monaten kurz vor 15 Jahren keine Fahrprüfung notwendig mit Vollendung des 15. Lebensjahres
A1 mit 15 ½ Jahren nach Theoriekurs mit Vollendung des 16. Lebensjahres mit Vollendung des 16. Lebensjahres
A2 mit 17 ½ Jahren (in Kombination mit L 17 mit 16 Jahren) nach Theoriekurs mit Vollendung des 18. Lebensjahres mit Vollendung des 18. Lebensjahres
A mit 23 ½ Jahren nach Theoriekurs mit Vollendung des 24. Lebensjahres mit Vollendung des 24. Lebensjahres
B mit 17 ½ Jahren nach Theoriekurs mit Vollendung des 18. Lebensjahres mit Vollendung des 18. Lebensjahres
L 17 mit 16 Jahren nach Theoriekurs mit Vollendung des 17. Lebensjahres mit Vollendung des 17. Lebensjahres

Upgrade A1 auf A2 und von A2 auf A ist jeweils nach 2 Jahren durch prakt. Ausbildung (7 Lektionen) oder prakt. Prüfung möglich.

 

 

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