Mindestalter

Ab wann darfst du starten?

Zwei Zahlen sind wichtig, und sie werden oft verwechselt: wann du mit der Ausbildung beginnen darfst – und wann du den Führerschein bekommst. Dazwischen liegt in der Regel ein halbes Jahr. Beim L17 sind es eineinhalb.

Mindestalter für Ausbildungsbeginn und Führerschein je Klasse
KlasseAusbildung abSchein ab
AMMoped und MotorfahrradZur Ausbildung14 Jahre, 10 Monate15 Jahre
A1Motorrad bis 125 ccmZur Ausbildung15½ Jahre16 Jahre
L17Auto – vorgezogene AusbildungZur Ausbildung15½ Jahre17 Jahre
A2Motorrad bis 35 kWZur Ausbildung17½ JahreZusammen mit einer L17-Ausbildung schon ab 16 Jahren18 Jahre
BAutoZur Ausbildung17½ Jahre18 Jahre
AMotorrad unbeschränkt – im AufstiegZur Ausbildung19½ JahreSetzt zwei Jahre Klasse A2 voraus20 Jahre
AMotorrad unbeschränkt – DirekteinstiegZur Ausbildung23½ JahreOhne vorherige A224 Jahre

„15½ Jahre“ heißt: sechs Monate nach dem 15. Geburtstag. Die Ausbildung darf grundsätzlich ein halbes Jahr vor dem Mindestalter beginnen – beim Mopedausweis zwei Monate, beim L17 eineinhalb Jahre.

Der Aufstieg auf die nächste Klasse

Von A1 auf A2 und von A2 auf A geht es jeweils nach zwei Jahren im Besitz der niedrigeren Klasse. Dafür genügen sieben praktische Ausbildungseinheiten – oder wahlweise eine praktische Prüfung. Eine zweite Theorieprüfung ist nicht nötig.

Code 111 – die 125er mit dem Autoführerschein

Der Code 111 hängt nicht am Alter, sondern an der Besitzdauer: Man braucht fünf Jahre ununterbrochen die Klasse B, und die Probezeit muss vorbei sein. In der Praxis ist das frühestens mit 23. Dazu sechs praktische Einheiten, keine Prüfung.

Achtzehn Monate Zeit für die Prüfung

Nach dem Ende der Ausbildung bleiben 18 Monate, um die Prüfung abzulegen. Wer die Frist verstreichen lässt, muss die Ausbildung wiederholen. Das ist der Punkt, an dem in der Praxis die meisten hängenbleiben – nicht die Prüfung selbst.

Und welche Klasse passt jetzt zu dir?

Zwischen L17 und dem regulären B liegen mehrere hundert Euro und über ein Jahr Zeit. Drei Fragen auf der Startseite, und du weißt, welcher Weg für dich der günstigere ist.

Angaben geprüft am 26. August 2026. Quellen:oesterreich.gv.at – Mindestalter für die Erteilung der Lenkberechtigung · ÖAMTC – Der Weg zum Motorradführerschein · ÖAMTC – B-Führerschein L17

Maßgeblich ist immer die geltende Fassung des Führerscheingesetzes. Wenn dir etwas veraltet vorkommt, sag uns bitte kurz Bescheid.

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