Mindestalter
Ab wann darfst du starten?
Zwei Zahlen sind wichtig, und sie werden oft verwechselt: wann du mit der Ausbildung beginnen darfst – und wann du den Führerschein bekommst. Dazwischen liegt in der Regel ein halbes Jahr. Beim L17 sind es eineinhalb.
| Klasse | Ausbildung ab | Schein ab |
|---|---|---|
| AMMoped und MotorfahrradZur Ausbildung | 14 Jahre, 10 Monate | 15 Jahre |
| A1Motorrad bis 125 ccmZur Ausbildung | 15½ Jahre | 16 Jahre |
| L17Auto – vorgezogene AusbildungZur Ausbildung | 15½ Jahre | 17 Jahre |
| A2Motorrad bis 35 kWZur Ausbildung | 17½ JahreZusammen mit einer L17-Ausbildung schon ab 16 Jahren | 18 Jahre |
| BAutoZur Ausbildung | 17½ Jahre | 18 Jahre |
| AMotorrad unbeschränkt – im AufstiegZur Ausbildung | 19½ JahreSetzt zwei Jahre Klasse A2 voraus | 20 Jahre |
| AMotorrad unbeschränkt – DirekteinstiegZur Ausbildung | 23½ JahreOhne vorherige A2 | 24 Jahre |
„15½ Jahre“ heißt: sechs Monate nach dem 15. Geburtstag. Die Ausbildung darf grundsätzlich ein halbes Jahr vor dem Mindestalter beginnen – beim Mopedausweis zwei Monate, beim L17 eineinhalb Jahre.
Der Aufstieg auf die nächste Klasse
Von A1 auf A2 und von A2 auf A geht es jeweils nach zwei Jahren im Besitz der niedrigeren Klasse. Dafür genügen sieben praktische Ausbildungseinheiten – oder wahlweise eine praktische Prüfung. Eine zweite Theorieprüfung ist nicht nötig.
Code 111 – die 125er mit dem Autoführerschein
Der Code 111 hängt nicht am Alter, sondern an der Besitzdauer: Man braucht fünf Jahre ununterbrochen die Klasse B, und die Probezeit muss vorbei sein. In der Praxis ist das frühestens mit 23. Dazu sechs praktische Einheiten, keine Prüfung.
Achtzehn Monate Zeit für die Prüfung
Nach dem Ende der Ausbildung bleiben 18 Monate, um die Prüfung abzulegen. Wer die Frist verstreichen lässt, muss die Ausbildung wiederholen. Das ist der Punkt, an dem in der Praxis die meisten hängenbleiben – nicht die Prüfung selbst.
Und welche Klasse passt jetzt zu dir?
Zwischen L17 und dem regulären B liegen mehrere hundert Euro und über ein Jahr Zeit. Drei Fragen auf der Startseite, und du weißt, welcher Weg für dich der günstigere ist.
Angaben geprüft am 26. August 2026. Quellen:oesterreich.gv.at – Mindestalter für die Erteilung der Lenkberechtigung · ÖAMTC – Der Weg zum Motorradführerschein · ÖAMTC – B-Führerschein L17
Maßgeblich ist immer die geltende Fassung des Führerscheingesetzes. Wenn dir etwas veraltet vorkommt, sag uns bitte kurz Bescheid.